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E-PKW und Umsatzsteuer

E-PKW und Umsatzsteuer

Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Umsatzsteuer für die Anschaffung eines Elektro-PKWs als Vorsteuer abziehen. Das gilt für solche E-PKWs, die brutto bis EUR 40.000 kosten. Lesen Sie, was bei teureren E-PKWs zu beachten ist.
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