E-PKW und Umsatzsteuer
Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Umsatzsteuer für die Anschaffung eines Elektro-PKWs als Vorsteuer abziehen. Das gilt für solche E-PKWs, die brutto bis EUR 40.000 kosten. Lesen Sie, was bei teureren E-PKWs zu beachten ist.
weitere Informationen