Anmeldung von Mitarbeitern
Die Anmeldung von Mitarbeitern muss jedenfalls vor Arbeitsantritt erfolgen. Für nicht oder verspätet angemeldete Mitarbeiter drohen zum Teil horrende Strafen. Wir erstatten die Meldung an die Gesundheitskasse (vormals Gebietskrankenkasse). Füllen Sie dazu das Personalstammdatenblatt aus und senden Sie uns damit die notwendigen Informationen für die Meldung.
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