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Anmeldung von Mitarbeitern
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Anmeldung von Mitarbeitern

Anmeldung von Mitarbeitern

Die Anmeldung von Mitarbeitern muss jedenfalls vor Arbeitsantritt erfolgen. Für nicht oder verspätet angemeldete Mitarbeiter drohen zum Teil horrende Strafen. Wir erstatten die Meldung an die Gesundheitskasse (vormals Gebietskrankenkasse). Füllen Sie dazu das Personalstammdatenblatt aus und senden Sie uns damit die notwendigen Informationen für die Meldung.

Für verspätet angemeldete Mitarbeiter werden im besten Fall EUR 50,- für den Meldeverstoß verrechnet. Im schlimmsten Fall stellt die Finanzpolizei bei einer Betretung fest, dass Mitarbeiter nicht oder zu spät angemeldet werden. Die Strafen dafür sind ungleich höher.

Fordern Sie von Ihrem künftigen Mitarbeiter bzw. Ihrer künftigen Mitarbeiterin die bisherigen Dienstzeugnisse sowie einen vollständigen Versicherungsdatenauszug – ausgestellt von der Gebietskrankenkasse – an. Diese Unterlagen sind für die korrekte Einstufung entsprechend dem anzuwendenden Kollektivvertrag erforderlich. Wir überprüfen damit auch, ob das vereinbarte Entgelt dem Mindestentgelt laut Kollektivvertrag entspricht.

Sie wollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union beschäftigen? Fragen Sie beim Einstellungsgespräch nach der Arbeitserlaubnis – in der Regel in Form der Rot-Weiß-Rot-Karte. Damit sind die größten Hürden in diesem Zusammenhang bereits geschafft.

Von uns erhalten Sie einen standardisierten Dienstvertrag mit den vorausgefüllten Stammdaten. Außerdem stellen wir gerne eine Vorlage für die Arbeitszeitaufzeichnung zur Verfügung. So sind vorerst alle erforderlichen Unterlagen für das neue Dienstverhältnis vorhanden.

dieBeiden Internetagentur GmbH, Salzburg