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Covid-19 Unterstützungen für Unternehmen
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Covid-19 Unterstützungen für Unternehmen

Covid-19 Unterstützungen für Unternehmen

Liebe Klientinnen, liebe Klienten,

Nunmehr sind auch die Regelungen für die Unterstützungsmaßnahmen als Folge des Lockdowns von Mitte November bis Mitte Dezember bekannt.

Damit sind die bekannten Möglichkeiten – u.A. Kurzarbeit, Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds – weiterhin mit zum Teil geänderten Voraussetzungen verfügbar.

Kurzarbeit für Mitarbeiter/-innen

Das aktuelle Kurzarbeitsmodell in der Phase 5 ist noch immer beantragbar. Aufgrund der kurzfristig verhängten Maßnahmen kann der Beginn der Kurzarbeit bis zu 4 Wochen vor dem Antrag beim AMS liegen, allerdings mit der Einschränkung, dass das tatsächliche Beginn-Datum (in Salzburg) zwischen dem 22.11. und 16.12.2021 liegt. Demnach können solche Anträge noch bis zum 13.01.2022 gestellt werden. Bei einem Beginn nach dem 16.12.2021 ist die Antragstellung jedenfalls vor dem tatsächlichen Beginn erforderlich. Details dazu und zur Kurzarbeit im Allgemeinen besprechen wir aufgrund der umfangreichen Möglichkeiten gerne telefonisch.

 

Ausfallbonus III

  • Beantragbar für die Monate November und Dezember 2021 sowie Jänner bis März 2022, jeweils ab 10. des Folgemonats bis zum 9. Des drittfolgenden Monats (zB ab 10.12.2021 bis 09.03.2022 für November 2021)
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% zum Vergleichsmonat aus 2019 für November und Dezember 2021 und 40% für Jänner bis März 2022
  • Ersatzrate von 10 bis 40% (branchenabhängig)

 

Verlustersatz

  • Beantragbar für 16.09.2020 bis 30.06.2021, Anträge können eingebracht werden bis 31.03.2022
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% zum Vergleichszeitraum aus 2019
  • Ersatzrate von 70% (90% für Klein- und Kleinstunternehmen) des tatsächlichen Verlustes
  • Antrag in einer oder zwei Tranchen möglich (1. Tranche bis zu 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes)

 

Verlustersatz-Verlängerung bis März 2022

  • Beantragbar für die Monate Juli bis Dezember 2021, Anträge können eingebracht werden bis 30.06.2022
  • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichszeitraum aus 2019
  • Ersatzrate von 70% (90% für Klein- und Kleinstunternehmen) des tatsächlichen Verlustes
  • Antrag in einer oder zwei Tranchen möglich (1. Tranche bis zu 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes)

 

Härtefallfonds

Dieser wurde in der neuen Phase 4 für Zeiträume von November 2021 bis März 2022 neu aufgelegt. Die Kriterien sind zum Teil die Bekannten aus den vorigen Phasen. Der Umsatzeinbruch muss für November und Dezember 2021 mindestens 30% und danach 40% betragen. Alternativ steht der HFF zu, wenn die laufenden Kosten (betrieblich) nicht gedeckt werden können. Diese laufenden Kosten müssen ebenfalls im Antrag angegeben werden. Für den Antrag ist die Handysignatur erforderlich – dies als Schutzmaßnahme dafür, dass Anträge ausschließlich von der antragsberechtigten Person gestellt werden können. Registrierungsstellen zur Aktivierung der Handysignatur finden Sie unter https://www.a-trust.at/registrierungsstellen

dieBeiden Internetagentur GmbH, Salzburg